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   VGH Bayern, 29.12.2020 - 20 CS 20.3139   

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https://dejure.org/2020,42730
VGH Bayern, 29.12.2020 - 20 CS 20.3139 (https://dejure.org/2020,42730)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.12.2020 - 20 CS 20.3139 (https://dejure.org/2020,42730)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Dezember 2020 - 20 CS 20.3139 (https://dejure.org/2020,42730)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bayern.de PDF
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 1, § 146 Abs. 1; IfSG § 28 Abs. 1 S. 1, § 28a; BayIfSMV § 27 Abs. 1 S. 2 11.; SprengG § 6 Abs. 1 Nr. 4; SprengV § 22; LStVG Art. 7 Abs. 2
    Verbot von Silvester-Feuerwerk auf privaten Flächen

  • rewis.io

    Verbot von Silvester-Feuerwerk auf privaten Flächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Pandemiebedingtes Verbot von Silvester-Feuerwerk auf privaten Flächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Entscheidung zum Feuerwerksverbot auf privaten Flächen in Augsburg bestätigt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Feuerwerksverbot auf privaten Flächen in Augsburg - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Feuerwerk auf Privatgrund in Augsburg kann nicht untersagt werden - BayVGH bestätigt Entscheidung zum Feuerwerksverbot auf privaten Flächen in Augsburg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2020 - 13 MN 568/20

    Corona; Corona-Pandemie; Feuerwerk; Verkaufsverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2020 - 20 CS 20.3139
    Das Verwaltungsgericht weist hier zu Recht darauf hin, dass aufgrund der geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen keine darüber hinausgehenden Kontakte und Ansammlungen zu befürchten sind, welche durch das streitgegenständliche Feuerwerksverbot unterbunden werden könnten (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg B. v. 18.12.2020 - 13 MN 568/20 - BeckRS 2020, 35812).

    Die bundesrechtlichen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes und der hierzu erlassenen Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) regeln den Umgang mit Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen in Bezug auf feuerwerksspezifische Gefahren abschließend und grundsätzlich mit Sperrwirkung für den Landesgesetzgeber (OVG Lüneburg B. v. 18.12.2020, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 13.05.2016 - 8 C 1136/15

    Feuerwerksverbot in Geisenheim

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2020 - 20 CS 20.3139
    Das vom Bund geschaffene Sprengstoffgesetz enthält keine Ermächtigung der Länder zu gesetzlichen Regelungen, insbesondere keine Verordnungsermächtigungen im Bereich des Sprengstoffrechts (HessVGH, U. v. 13.5.2016 - 8 C 1136/15.N - NVwZ-RR 2016, 874).
  • VGH Bayern, 27.03.2019 - 8 CS 18.2398

    Erweiterung des Tontagebaus

    Auszug aus VGH Bayern, 29.12.2020 - 20 CS 20.3139
    Wird dagegen der in der Hauptsache erhobene Rechtsbehelf bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung voraussichtlich erfolgreich sein, ist regelmäßig die aufschiebende Wirkung anzuordnen (BayVGH, B.v. 27.3.2019 - 8 CS 18.2398 - ZfB 2019, 202 = juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 14.12.2021 - VerfGH 117/20

    Abstrakte Normenkontrolle bezüglich Art. 1 §§ 3a, 3b und 6a der Thüringer

    Die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes entfaltet dann Sperrwirkung gegenüber derartigen landesrechtlichen Regelungen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. Dezember 2020 - 20 CS 20.3139 - juris Rn. 13; NdsOVG, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 13 MN 568/20 -, juris Rn. 40).
  • VG Ansbach, 30.12.2020 - AN 15 S 20.2909

    Zum Böllerverbot an Silvester

    Vom Wohnungsbegriff in § 3 11. BayIfSMV ist nach dem Wortlaut und Sinn und Zweck der Regelung, Kontakte zu unterbinden, wohl zwar das unmittelbar vom umschlossenen Wohnraum zugängliche (Garten-)Grundstück, nicht jedoch Gemeinschafts- und Begegnungsflächen umfasst, die von mehreren Wohnungsparteien gemeinsam genutzt werden können (BayVGH, B.v. 29.12.2020 - 20 CS 20.3139).

    Es gilt insoweit zu berücksichtigen, dass die bundesrechtlichen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) und die hierzu erlassene Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) den Umgang mit Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen in Bezug auf feuerwerksspezifische Gefahren abschließend und grundsätzlich mit Sperrwirkung für den Landesgesetzgeber regeln (vgl. hierzu OVG Lüneburg, B.v. 18.12.2020 - 13 MN 568/20 - juris Rn. 40; BayVGH, B.v. 29.12.2020 - 20 CS 20.3139 Rn. 13).

    Der BayVGH führt mit Beschluss vom 29.12.2020 (Az. 20 CS 20.3139) diesbezüglich aus:.

    Ein Auswechseln der Rechtsgrundlage hin zu einer infektionsschutzrechtlichen Grundlage scheidet wohl schon wegen einer damit einhergehenden Veränderung des Wesens der Allgemeinverfügung aus (vgl. NK-VwVfG/Sönke E. Schulz VwVfG § 47 Rn. 23; BeckOK VwVfG/Schemmer VwVfG § 47 Rn. 17 f.; BayVGH, B.v. 29.12.2020 - 20 CS 20.3139 Rn. 21).

  • OVG Sachsen, 30.12.2020 - 3 B 450/20

    Corona; Feuerwerksverbot; Allgemeinverfügung; Ermächtigungsgrundlage

    Soweit es um die Verhinderung der aus der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände resultierenden Gefahren geht, werden Regelungen getroffen, die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterliegen (so auch BayVGH, Beschl. v. 29. Dezember 2020 - 20 CS 20.3139 - NdsOVG, Beschl. v. 18. Dezember 2020 - 13 MN 568/20 -, juris Rn. 40; VG Hamburg, Beschl. v. 23. Dezember 2020 - 14 E 5238/20 -).
  • OVG Bremen, 21.12.2021 - 1 B 475/21

    Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern - Coronaverordnung;

    Es ist indes auch in diesem Jahr nicht erkennbar, dass damit weitergehende infektionsschutzrechtliche Regelungen auf Landesebene ausgeschlossen werden sollten (vgl. zur Vorjahresregelung OVG Bremen, Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 474/20, juris Rn. 21; in diesem Sinne auch SächsOVG, Beschl. v. 30.12.2020 - 3 B 450/20, juris Rn. 15, a.A. BayVGH, Beschl. v. 29.12.2020 - 20 CS 20.3139, juris Rn. 13 ff.).
  • OVG Sachsen, 22.12.2021 - 3 B 450/21

    Corona, ; Feuerwerk; Abbrennen; Richtlinie

    Darüber hinaus regelten die bundesrechtlichen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes und der hierzu erlassenen Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (Erste SprengV) den Umgang mit Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen in Bezug auf feuerwerksspezifische Gefahren abschließend und mit Sperrwirkung für den Landesgesetzgeber, was sich aus der obergerichtlichen Rechtsprechung ergebe (insb. BayVGH, Beschl. v. 29. Dezember 2020 - 20 CS 20.3139 -, juris).
  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 11 CE 23.652

    Vorführ-Feuerwerk eines Händlers für Feuerwerkskörper, Sichtbarkeit von einer

    Soweit angenommen wird, dass die Vorschriften des Sprengstoffrechts den Umgang mit Feuerwerk hinsichtlich der damit einhergehenden feuerwerksspezifischen Gefahren, etwa durch Explosion, Lärmimmissionen und Brand, abschließend regeln (vgl. HessVGH, a.a.O. Rn. 30; BayVGH, B.v. 29.12.2020 - 20 CS 20.3139 - juris Rn. 14; NdsOVG, B.v. 18.12.2020 - 13 MN 568/20 - juris Rn. 40; VG Oldenburg, B.v. 19.7.2019 - 5 B 2073/19 - juris Rn. 6; a.A. VG Frankfurt [Oder], U.v. 6.10.2008 - 5 K 392/08 - NVwZ-RR 2009, 200 = juris Rn. 29 f.), gilt dies jedenfalls nicht im Verhältnis zu Vorschriften mit straßenverkehrsrechtlicher Zielsetzung.
  • VG Ansbach, 09.12.2021 - AN 15 K 20.02922

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage, fehlendes

    Die im Beschluss vom 29. Dezember 2020 (20 CS 20.3139) enthaltenen Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zu einer etwaigen Sperrwirkung des Sprengstoffrechts seien entweder ausschließlich auf das Infektionsschutzrecht bezogen gewesen oder es habe sich lediglich um ein obiter dictum gehandelt.
  • VG Regensburg, 29.04.2021 - RN 5 S 21.771

    Allgemeinverfügung, Beschäftigungsverbot bezüglich Saisonarbeitskräften bei

    Dies gilt umso mehr, wenn sich das streitgegenständliche Verbot keinem Regelbeispiel des (nicht abschließenden) § 28a Abs. 1 IfSG zuordnen lässt (BayVGH, B.v. 29.12.2020 - 20 CS 20.3139, BeckRS 2020, 36579 Rn. 19).
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